Die Unternehmen der Wohnungswirtschaft sind durch die Produkthaftung verpflichtet, die von Ihnen verwalteten Liegenschaften die Außenanlagen, das Haus selbst und die Haustechnik auf Gefahren zu Prüfen und ihre Mieter vor Schäden zu schützen. Dabei gibt es definierte Gefahrenstellen die in empfohlenen Prüfzyklen überwacht werden sollen. Welche Verkehrssicherungspflicht hat welches Risiko und mit welchem Interwall wird geprüft? Wir unterstützen sie, immer aktuell, kontinuierlich und rechtssicher. Wir entlasten Sie in der Haftung, führen eine Risikominimierung durch, ermöglichen eine Schadensprävention, entlasten Ihre Mitarbeiter, Betriebskosten und schonen Ihre Ressourcen.
Was machen Sie bereits? Und wie ist es Geregelt?
Prüfen und sichten Sie doch bitte mal, ob Sie z. B. dem Hausmeisterservice nicht mit Aufgaben der Verkehrssicherungspflicht beauftragen können. Oder Tätigkeiten der Verkehrssicherungspflicht nicht besser durch einen Dienstleister erbracht werden können?
Eine Delegation von Verantwortung gibt es nicht — die Aufsichtsverantwortung bleibt immer bei der Geschäftsleitung (§ 130 Abs.1 OwiG)! Im Schadenfall kommt es darauf an, dass der Verantwortliche die entsprechenden Anweisungen gegeben und Ressourcen bereitgestellt hat, dass den Anweisungen Folge geleistet wurde, dass der Verantwortliche dies beweisen kann. Ansonsten besteht das Risiko des Haftungsausschlusses bei Versicherungen bzw. der persönlichen Haftung der Geschäftsleitung (Organhaftung).
Wir möchten gemeinsam mit Ihnen:
Wir steigern die Sicherheit Ihrer Immobilien!